Beitritt zu den Standes- und Ausübungsregeln der Finanzdienstleister

Zur weiteren Qualitätsverbesserung unterwirft sich die Firma „Finanzcoaching Heiko Luchetta“ mit 9. Dezember 2013 im Bereich der gewerblichen Vermögensberatung u. Wertpapiervermittlung den Standes- u. Ausübungsregeln und der Ehrenschiedsgerichtsordnung des Fachverbands Finanzdienstleister.

 

Seit November 2013 haben alle Gewerblichen Vermögensberater und Wertpapiervermittler in Österreich die Möglichkeit, den Standes- und Ausübungsregeln freiwillig beizutreten. Durch diesen Beitritt verpflichten sich die Berufsangehörigen im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte zur Einhaltung dieser Regeln. Außerdem verpflichten sie sich, mit der Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus unterwerfen sie sich dem Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister.

 

Das Projekt „Standesregeln für die Gewerbliche Vermögensberatung“ begann im Herbst 2011, als der Beschluss zur Bedarfsevaluierung gefasst wurde. Intensive Beratungen ergaben, dass solche Regeln gewünscht sind. Daraufhin wurden die Standes- und Ausübungsregeln für die Gewerbliche Vermögensberatung und die Wertpapiervermittler in zahlreichen Sitzungen der Fachausschüsse formuliert.

 

Den Standesregeln unterwirft man sich freiwillig, der Beitritt löst jedoch gleichzeitig die Pflicht zur Einhaltung dieser Regeln – im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte – aus. Diese Pflichten werden vom Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister durchgesetzt. Das Ehrenschiedsgericht nimmt mit Jänner 2014 seine Arbeit auf.

 

LINKS:
Urkunde
Ehrenschiedsgerichtsordnung
Website Fachverband Finanzdienstleister (WKO)