Gratulation an Maria Danilova zur bestandenen Prüfung als zertifizierte Gerichtsdolmetscherin

Maria Danilova hat sich der Prüfung zur allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherin für die russische Sprache unterzogen und diese mit Erfolg bestanden. Ab sofort bietet sie mit ihrem Unternehmen „LinguaXtrem“ daher auch Gerichtsdolmetschungen und beglaubigte Übersetzungen RUSSISCH – DEUTSCH an!

 

Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher (kürzer genannt: Gerichtsdolmetscher) ist ein Übersetzer und Dolmetscher, der für die Dolmetschung und Übersetzung vor Gerichten und anderen staatlichen Einrichtungen und Verwaltungsbehörden herangezogen wird. Der Gerichtsdolmetscher steht nach der Absolvierung eines komplexen und nach strengen Kriterien erfolgenden Zertifizierungsverfahrens in der Dolmetscher- und Sachverständigenliste (vom Justizministerium). Der Gerichtsdolmetscher ist von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die von ihm angefertigten beglaubigten Übersetzungen sind amtsgültig und der Dolmetscher bestätigt die Richtigkeit/Übereinstimmung unter Berufung auf seinen Eid!
Der Gerichtsdolmetscher ist auch unter anderem im außerbehördlichen Bereich für Privatpersonen tätig, z.B. bei der Errichtung von Notariatsakten, Übersetzungen von Verträgen, Dokumenten usw.!

 

Zur Tätigkeit eines Gerichtsdolmetschers zählt auch die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen und die entsprechende Bestätigung der Übereinstimmung der Übersetzung mit dem angehefteten Original, der Kopie oder Abschrift. In den meisten Fällen sind solche beglaubigten Übersetzungen für behördliche Zwecke anzufertigen (zum Beispiel: Heirats- oder Scheidungs-,Geburtsurkunden, Zeugnisse, Vollmacht, Diplome, Urkunden, Firmenbuchauszug, etc.). Eine beglaubigte Übersetzung ins Russische/aus dem Russischen darf in Österreich nur von einem beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher übersetzt und entsprechend gekennzeichnet werden.

 

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