Expertentipp: GmbH-Reform im Nationalrat beschlossen
Im Nationalrat sind Erleichterungen im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH beschlossen worden. Mit 1.7.2013 tritt daher die schon lange diskutierte GmbH-Reform in Kraft.
Dabei kommt es insbesondere zu folgenden Änderungen:
– Das Mindeststammkapital beträgt ab 1.7.2013 nur mehr € 10.000; die notwendige Bareinzahlung vermindert sich ebenfalls auf nunmehr € 5.000.
– Auch für Alt-Gesellschaften soll es möglich sein, das Kapital auf € 10.000 herabzusetzen.
– Ab 1.7.2013 beträgt die Mindest-Körperschaftsteuer damit nur mehr € 500/Jahr statt bisher € 1.750/ Jahr. Dies gilt auch für bereits bestehende Kapitalgesellschaften, die davon ab 2014 bei Verlusten und bei Gewinnen bis € 2.000 profitieren.
– Durch Änderungen der Publizitäts- und Formvorschriften sowie der Notariats- und Rechtsanwaltstarife sollen sich die Gründungskosten zudem deutlich reduzieren.
Kritik gibt es hingegen aus Gläubigerschutzsicht. Der Forderung „light“ gegründete GmbHs im Geschäftsverkehr besonders erkennbar zu machen, wurde allerdings nicht nachgegeben.
Markus Roth, Bundesvorsitzender der Jungen Wirtschaft erklärt in einem kurzen Video die genannten Vorteile und Einsparungen, die die Gmbh-Reform Unternehmerinnen und Unternehmern bringen wird.